Unfallversicherung

Unfälle können jederzeit passieren. Und nichts ist schlimmer, als wenn zu allem Unglück auch noch finanzielle Sorgen kommen.

Unsere Luftfahrt-Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls beim Fliegen.

Der Versicherungsschutz gilt vom Besteigen bis zum Verlassen des Luftfahrzeugs, wobei Unfälle während des Ein- und Aussteigens mitversichert sind. Die Luftfahrt-Unfallversicherung können Sie als namentliche Unfallversicherung oder Sitzplatzversicherung: nach Platz- oder Pauschalsystem abschließen, auf Wunsch mit Einschluss des passiven Kriegsrisikos. Ergänzend können Sie Boden-Unfallversicherungen für Mitglieder von Luftsportvereinen sowie für Zuschauer bei Luftfahrtveranstaltungen abschließen.

Die Sitzplatz-Unfallversicherung nach Platzsystem.

Versichert sind die im Versicherungsvertrag dokumentierten Sitzplätze, beispielsweise die Pilotensitze. Die geschädigten Personen erhalten die für den jeweiligen Sitzplatz vereinbarten Versicherungssummen. Sitzplatz-Unfallversicherungen gibt es z.B. für Motorflugzeuge, Drehflügler, Motorsegler, Segelflugzeuge, Freiballone, Hängegleiter, Fallschirme, Gleitsegel und Ultraleichtflugzeuge.