Die Luftfrachtführer- Haftpflichtversicherung

Unter Haftpflicht versteht man die gesetzliche Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat, z.B. durch Fahrlässigkeit.

Schützen Sie sich finanziell gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche Ihrer Fluggäste im Schadenfall: Mit der Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung haben Sie bei Personen- und Gepäckbeförderung mit Ihrem Luftfahrzeug Versicherungsschutz für Ansprüche der beförderten Personen aus Unfällen an Bord oder beim Ein- und Aussteigen.

Die Versicherung umfasst auch die persönliche Haftpflicht aller Personen, die an der Führung, Kontrolle und Bedienung des Luftfahrzeugs beteiligt sind und schließt darin selbst den Luftfrachtführer ein, der nicht Versicherungsnehmer ist.

Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für die Haftung aus dem Beförderungsvertrag, er umfasst auch die Haftung für Schäden durch unerlaubte Handlung (§823 BGB).